München, 14.01.2021. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Link) hat die Staatsregierung bzw. Landesanwaltschaft Bayern vor kurzem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft war – entgegen der Ansicht der erstinstanzlichen Richter – der Auffassung, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten während des Lockdowns nicht öffnen dürfen, da die Bevölkerung auf diese verzichten könne. Es ging somit für unser Unternehmen iSmokeSmart damit in die zweite Runde... und wir waren erneut erfolgreich!
Damit gilt: Unser Laden ist wieder geöffnet!
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayern hatte vor dem VGH keinen Erfolg und wurde heute, am 14.01.2021, per Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich zurückgewiesen.
Somit gilt ab sofort:
Fachgeschäfte für e-Zigaretten dürfen in Bayern auch während eines Lockdowns öffnen.
Auch die Richter am VGH haben eindeutig erkannt, dass es sich bei
„E-Zigaretten um ein Wirtschaftsgut [handelt], dass für die entsprechende Konsumentengruppe für die tägliche Versorgung unverzichtbar ist.“
Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar und damit der Sachverhalt eindeutig in Stein gemeißelt.
Beschluss vom 14.01.2021 zum Download
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Lange Rede, kurzer Sinn: Unser Fachgeschäft bleibt geöffnet und das ist auch gut so.
Wir freuen uns sehr darüber, dass wir auch weiterhin damit in gewohnter Weise für Euch im Ladengeschäft da sein können!
Es gelten wie immer unsere regulären Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 10:00 - 19:00 Uhr
Sa: 10:00 - 18:00 Uhr
In diesem Sinne,
liebe Grüße vom gesamten Team und bleibt gesund!
Euer iSmokeSmart Team
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