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e-Zigarette ist vom neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW NICHT betroffen!

München, 08.12.2012. Die neue Fassung des Nichtraucherschutzgesetz NRW wurde am 29.11.2012 im Landtag beschlossen. Hierin wird die e-Zigarette (mit Liquid-Vernebelung) noch nicht einmal wörtlich erwähnt und daher steht fest: die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW! Anders lautende Meldungen in den Medien beziehen sich bedauerlicherweise wiederholt auf Aussagen, Meinungen bzw. Auslegungen der wohl größten Gegnerin der elektrischen Zigarette, Frau Ministerin Barbara Steffens, und dienen wohl einzig und allein der Einschüchterung und Verunsicherung mündiger Bürger und der Sicherung von Tabaksteuer-Einnahmen. Aussagen und Meinungen einer Ministerin über ein angebliches Verbot der e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung haben jedoch juristisch überhaupt keine Relevanz, wie Frau Ministerin Steffens und andere Gegner der e-Zigarette schon "leidvoll" vor Gericht erkennen mussten... Die e-Zigarette ist auch im neuen Nichtraucherschutzgesetz NRW nämlich gar nicht geregelt. Und das aus gutem Grund: sie raucht nämlich gar nicht!

Es ist richtig anzunehmen, dass Frau Ministerin Steffens natürlich wieder einmal alles versucht hat, die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung in das Nichtraucherschutz-Gesetz explizit mit aufzunehmen. Dies ist ihr jedoch zum Glück - und mit Recht - wieder nicht gelungen. In der Begründung des Gesetztentwurfs in NRW wird die e-Zigarette zwar generell erwähnt (siehe Seite 13  Begründung Gesetzentwurf Nichtraucherschutzgesetz NRW), im baldigen Gesetz ist diese aber wie im momentan gültigen Gesetz auch wieder nicht explizit aufgeführt.

Eine e-Zigarette raucht nicht, sie dampft!

Das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW soll Nichtraucher vor schädlichem Tabak-Rauch schützen, und das ist auch gut so! Grundsätzlich wird im neuen Nichtraucherschutz-Gesetz nicht mehr explizit zwischen den rauchenden Produktgruppen unterschieden. Nur dies gewährleistet einen effektiven Nichtraucherschutz! Jedoch muss man hier auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Bei einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung RAUCHT nämlich gar nichts, denn sie dampft! Daher kann die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung auch niemals unter ein Nichtraucherschutz-Gesetz fallen, denn ein Nichtraucherschutz-Gesetz soll Nichtraucher vor schädlichem Passiv-RAUCH schützen. Bei der e-Zigarette entsteht jedoch gerade eben dieser schädliche Passiv-Rauch erst gar nicht. Diese wichtige Tatsache haben bereits mehrere Gerichte bestätigt. Zwar gab oder gibt es angeblich auch vereinzelt "Tabak verbrennende e-Zigaretten" zu kaufen (Ministerin Steffens verallgemeinert aber gerne...), welche dann wohl unter das Gesetz fallen würden, jedoch haben diese überhaupt gar nichts mit einer Liquid-vernebelnden e-Zigarette zu tun.

Wir rufen hierzu gerne explizit noch einmal die Definition des "Rauchens" seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in Erinnerung, welche dieses auf seinem eigenen Informationsportal für alle Bundesbürger bereit hält: Definition des Rauchens

Somit gilt juristisch ganz klar: die Liquid-vernebelnde e-Zigarette fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz NRW. Überzeugen Sie sich bitte selbst in der ab Mai 2013 gültigen Fassung: Nichtraucherschutzgesetz NRW ab Mai 2013

Ministerin hält Rechts-Gutachten zur e-Zigarette zurück, weil es scheinbar Ihre Kampagne nicht unterstützte

Im gleichen Zug möchten wir noch einmal explizit auf ein von Frau Ministerin Steffens in Auftrag gegebenes Rechts-Gutachten verweisen, welches sogar von ihr wohl bewusst mehrere Monate zurückgehalten wurde, da dieses wahrscheinlich vernichtend für Ihre Kampagne gegen die e-Zigarette gewirkt hätte. Erst auf eine Anfrage der Piratenpartei musste Sie dieses heraus geben. Darin wird nämlich der e-Zigarette mit Liquid-Vernebeblung attestiert, dass die Gemeinsamkeiten der e-Zigarette mit der normalen Zigarette sich wohl ausschließlich auf die Namensähnlichkeit beschränken.

Wir zitieren Prof. Dr. Franz Josef-Dahm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht  und Dr. Daniel Fischer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht: "Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken." Lesen Sie hier: Rechts-Gutachten zur e-Zigarette

Es ändert sich in NRW also GAR nichts: Der Gebrauch einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebeblung fällt per Definition unter kein einziges Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland, da hier weder Tabak noch irgendeine andere Form von Verbrennung eine Rolle spielt und eben KEIN schädlicher Passiv-Rauch erzeugt wird. Würde man eine e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung nämlich verbieten wollen, müsste man im gleichen Zug auch alle Nebelmaschinen in Diskotheken, Theatern, Konzerten etc. illegalisieren, denn diese vernebeln den gleichen Stoff: Propylenglykol (übrigens ein in der EU sogar als Lebensmittelzusatz zugelassener Stoff). Würde man wiederum eine e-Zigarette aufgrund ihrer Namensähnlichkeit zur "Zigarette" und vor allem wegen ihrer besonderen Eigenschaft des Dampf-Erzeugens explizit per Gesetz illegalisieren, wie Frau Ministerin Steffens dies gerne öffentlich bekannt gibt, müssten somit auch sämtliche Nebelmaschinen im Nichtraucherschutz-Bereich verboten werden! Denn hierin befinden übrigens vielerorts auch zugelassene Aroma-Stoffe. Dies würde einen nicht zu rechtfertigen Eingriff in das jeweilige Hausrecht und Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Bundesrepublik Deutschlands bedeuten und ist rechtlich gänzlich nicht haltbar. Weiterhin würde ein Verbot der e-Zigarette aufgrund Ihrer Namensähnlichkeit und optischen Ähnlichkeit zur Tabak-Zigarette in Nichtraucherschutz-Bereichen wohl auch ein Verbot der Kaugummi-Zigarette bedeuten... Es handelt sich hierbei also wohl eher um einen "Wunsch" jener Ministerin und kein juristisch durchsetzbares Verbot.

Wir raten also jedem Bürger in NRW, welcher ab Mai 2013 in irgendeiner Form negative Sanktionen durch die Behörden in NRW erfährt, sich rechtlich zur Wehr setzen. Die Erfolgsaussichten sind sehr groß! Vor Gericht zählt das geschriebene Gesetz und nicht die persönliche Meinung und Auslegung einer Ministerin.

Anders lautende Meldungen in der Presse sind somit einfach wieder "ein Fall für die Tonne" und dienen wahrscheinlich einzig und alleine der Sicherung von Tabaksteuereinnahmen vor dem Hintergund einer stetig wachsenden Masse an glücklichen e-Zigaretten Dampfern.

Gleichwohl gibt es momentan wieder Presseartikel mit der Überschrift "Passiv-Dampfen bei e-Zigarette möglich". Natürlich ist Passiv-Dampfen "möglich", möglich ist ja ja bekanntlich alles, sogar dass am 21.12.2012 möglicherweise die Welt untergeht, vorrausgesetzt man glaubt an den richtigen Kalender ;-) !

Fakt ist: Bei jeder e-Zigarette – denn diese ist eine Mini-Nebelmaschine – kann man passiv dampfen, vorrausgesetzt man atmet den Dampf auch direkt ein. Denn die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung ist eine Mini-Nebelmaschine, bei der eine Nebelmaschinen-ähnliche jedoch n
ikotinhaltige Flüssigkeit eingeatmet wird, das Nikotin vom Benutzer nahezu vollständig AUFGENOMMEN wird und nicht gesundheits-gefährdend verteilt wird. Wie bei jeder Nebelmaschine erzeugt die e-Zigarette dann einen Propylenglykol-Dampf. Eine Nebelmaschine, wie sie wohl jeder kennt, ist jedoch widerum nicht gesundheitsgefährlich, oder warum stehen diese wohl nahezu in jeder Diskothek, werden auf Konzerten, im Fernsehen und in Theatern eingesetzt, wo hunderttausende Menschen in Deutschland in einem Nichtraucherschutz-Bereich Spaß haben und sich sogar Kinder und Kleinkinder aufhalten? Wie kann das sein? Weil eine Nebelmaschine eben nicht passiv schädlich ist! Sie gefährdet lediglich keine Tabaksteuer-Einnahmen im Milliarden-Bereich wie die e-Zigarette. Natürlich gibt es sehr vereinzelt auch Menschen, welche auch auf Nebelmaschinen allergisch reagieren, genauso wie es manche Menschen gibt, welche auf Karotten allergisch reagieren. Hmm....Warum sind eigentlich Karotten nicht verboten?

Speziell bei der e-Zigarette (wie auch bei jeder anderen Nebelmaschine) gibt es hierzu bereits viele Untersuchungen und Gutachten, welche die sagenumwobene und mögliche Passiv-Schädlichkeit eben NICHT nachgewiesen haben! In England empfehlen Ärzte Rauchern eine e-Zigarette sogar, weil sie tausendfach weniger Schadstoffe enthält im Vergleich zu einer normalen Tabak-Zigarette!!!

Es liegt hier wohl also wieder einmal ein Fall von guter Lobby-Arbeit von Tabak-Konzernen und Bevormundung, Ignoranz und Unwissenheit bei manchen Politikern vor. Die Nachrichten-Portale springen natürlich auf den Zug auf, betreiben ihren "Copy-Paste" Journalismus mit Bravour und verdienen damit auch noch Geld. Wenn Sauerkraut z.B. die Tabaksteuer-Einnahmen gefährden würde und man dieses schlecht reden möchte, schreibt man doch das nächste Mal am Besten ganz einfach: "Der Verzehr von Sauerkraut ist vor einem Besuch gesellschaftlicher Einrichtungen verboten, da es hierbei MÖGLICHERWEISE zu gesundheitsschädlichen Ausdünstungen kommen KÖNNTE"...

Für Hetz-Kampagnen gegen e-Zigaretten haben wir mittlerweile nur noch ein Lächeln übrig. Dieses Lächeln geben wir gerne weiter :-)

Derartige Pressetexte attestieren in der Tat lediglich ein sehr schwach ausgeprägtes Rechtsverständnis und bezeugen gleichwohl eine mangelnde Redaktionsrecherche diverser Zeitungen und Online Nachrichten-Portale. Eine Zusammenarbeit mit Politikern und Lobbyisten ist wohl auch gänzlich nie auszuschliessen...

In diesem Sinne, viel Spaß weiterhin beim Dampfen, auch in NRW! :-)

 

Ihr iSmokeSmart.de Team

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  • Alles Lobby-Arbeit

    Mich würde brennend interessieren wer bei dieser Sache alles von wem geschmiert wird.
    Eine Grüne Ministerin, die indirekt der Tabakindustrie hilft: Wie absurd ist das denn?

  • meine Meinung

    Sollte Frau Steffens wirklich die E-Zigaretten behandeln wie richtige Zigaretten, müsste
    sie aber auch bei sämtlichen Tanzveranstaltungen und in Discos usw. die Nebelmaschienen
    verbieten, da dort ja ungefragt hunderte Menschen eingenebelt werden, da der Grundstoff ja identisch ist. Das ist doch alles der totale Schwachsinn. Wo es sein muss, dampfe ich auch
    die E-Zigarette und habe noch nie erlebt, dass ich damit jemanden belästige.

  • Ein Gesetz mit Beispielcharakter für die allgemeine Verachtung der Menschenrechte

    Dies ist wieder ein sehr gutes Beispiel das es KEINE Demokratie in diesem Land gibt denn dieses Gesetz verstößt nicht nur gegen Menschenrechte sondern ist auch ein klarer Grundgesetzesbruch und in meinen Augen mit höchster krimineller Energie von bestechlichen Politikern für ihre Lobbyisten auf Maß geschneidert.Mit diesem Gesetz wird in höchstem Maß die menschenfeindliche Politik dieses Staates zum Ausdruck gebracht mit der seit Jahren versucht wird die Grundrechte & die persönliche Freiheit der Menschen in diesem Land zu beschneiden denn nichts weiter wird hier in bester alter diktatorischer Art & Weise klar & deutlich für jedermann zum Ausdruck gemacht.Alle diese Politiker die geschworen haben alles zum Wohle der Menschen in diesem Land zu tun haben ihren Eid gebrochen und gehören vor Gericht gestellt denn sie haben einen Meineid geschworen,ganz abgesehen von ihrer direkten oder indirekten Bestechlichkeit!!!

  • Einmal ganz davon abgesehen

    Es gibt immer Gutachten und Gegengutachten, aber was hier geschieht sind nur Machtspielchen von Politikern und Lobbyisten.

    Eine E-Zigarette beinhaltet, wenn überhaupt nur einen Bruchteil von sogenannten Schadstoffen. Kein Nichtraucher wird durch einen Dampfer in seiner Gesundheit negativ beeinträchtigt. Der Schadstoffgehalt in unserer Atemluft ist bestimmt nicht kleiner als der bei einer E-Zigarette. Und wenn es um Schadstoffe geht, sollten sich die Politiker mal intensiver mit den Lebensmittel beschäftigen (Zucker, künstliche/chemische Beimischungen und nicht zu vergessen, die ganz vielen "E´s".

    Selbst der Gedanke die Liquide für die E-Zigarette als Arznei zu bewerten ist hirnrissig. Demnach müssten auch alle Tabakprodukte und 80 % aller Lebensmittel über die Apotheken verkauft werden.