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SIEG für die e-Zigarette!!! Oberverwaltungsgericht verbietet Falschaussagen zur e-Zigarette

München, 01.05.2012 – Es ist der Sieg FÜR die e-Zigarette! Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet NRW-Gesundheitsminiterin Barbara Steffens durch höchstrichterliche Entscheidung Falschaussagen zur e-Zigarette weiter zu publizieren und zu verbreiten. Wir wissen es schon lange, dass die e-Zigarette tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als die Tabak-Zigarette und es vollkommen legal ist die e-Zigarette und Liquid in Deutschland zu verkaufen, zu kaufen und zu benutzen - jedoch haben einige Politker in letzter Zeit versucht die e-Zigarette zu verbieten bzw. über Umwege versucht die e-Zigarette als Arzneimittel zu deklarieren um sie somit nicht nur vom Markt zu verbannen, sondern wohl auch um die Tabaksteuer zu retten, wie auch das NRW-Gesundheitsministerium um Frau Ministerin Barbara Steffens. Es war allen klar geworden: Die Politik möchte Raucher gerne von der e-Zigarette fern halten!

Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 23.04.2012 dem NRW-Gesundheitsministerium verboten hat (Aktenzeichen: 13 B 127/12), alle Unwahrheiten über die e-Zigarette weiter zu verbreiten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wiederholt versucht die e-Zigarette und Liquids in ein schlechtes Licht zu rücken und die Presse hat diese Meldungen über die e-Zigarette in den letzten Monaten in fast allen Medien verbreitet. Es herrschte sofort Unsicherheit bei den Verbrauchern. Der Beschluss des OVG Münster stellt klar: die e-Zigarette und das Liquid ist weder ein Medizinprodukt, noch ein Arzneimittel!

Denn, wie wir alle wissen: Die e-Zigarette bleibt das Genussmittel der Superlative – geschmacklich ist die e-Zigarette um ein vielfaches besser, günstiger und beinhaltet vor allem tausendfach weniger Schadstoffe als die normale Zigarette!

Wir raten daher wirklich allen Rauchern: 

„Weg von dieser giftigen Tabak-Zigarette – hin zur e-Zigarette!“

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte in einer eigenen „Pressemeldung“ im Dezember 2011 vor der nikotinhaltigen E-Zigarette gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen sei und der Handel mit einer nicht als Arzneimittel zugelassenen e-Zigarette bzw. dem Liquid strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin in der e-Zigarette sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die e-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Das OVG Münster stellt klar: Die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums enthaltenen Äußerungen bzgl. der e-Zigarette sind eindeutig rechtswidrig.

Hier der genaue Kommentar des Urteils:

„Die e-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid [für die e-Zigarette] erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe [beim Gebrauch der e-Zigarette] nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die e-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.“

Hier geht es zur Pressemeldung des OVG Münster: Oberverwaltungsgericht entscheidet: e-Zigaretten sind kein Arzneitmittel

 

Und das Schönste an diesem Beschluss: Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

In diesem Sinne: Wir wünschen Euch allen viel Spaß beim Dampfen Eurer e-Zigarette!


LG, Euer iSmokeSmart.de Team

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