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e-Zigaretten Blog - News über e-Zigaretten & Liquid

Herzlich Willkommen in unserem e-Zigaretten Blog!

In diesem Blog über die e-Zigarette veröffentlichen wir regelmäßig Neuigkeiten unseres iSmokeSmart.de Onlineshops. Weiterhin findet ihr in diesem e-Zigaretten Blog interessante und gut recherchierte Hintergrundinformationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema elektronische Zigaretten. Sobald wir tolle und interessante News über e-Zigaretten und Liquid für Euch haben, findet ihr diese hier im e-Zigaretten Blog. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich definitiv!

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e-Zigaretten Blog - News über e-Zigaretten & Liquid

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In diesem Blog über die e-Zigarette veröffentlichen wir regelmäßig Neuigkeiten unseres iSmokeSmart.de Onlineshops. Weiterhin findet ihr in diesem e-Zigaretten Blog interessante und gut recherchierte Hintergrundinformationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema elektronische Zigaretten. Sobald wir tolle und interessante News über e-Zigaretten und Liquid für Euch haben, findet ihr diese hier im e-Zigaretten Blog. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich definitiv!

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München, 10.12.2023. Seit der ersten Einführung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten Liquid am 01.07.2022 ist eine Menge Zeit vergangen. Ähnlich wie bei Tabakzigaretten wird auch bei Liquids in den kommenden Jahren die Tabaksteuer ansteigen.

In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Erhöhungen dieser Steuer, vor allem um Euch die Möglichkeit zu geben, vorausschauend zu planen und durch gezielte Einkäufe bares Geld zu sparen.

Da wir selbst alle Liquids bereits mit jeweils gültigen Tabaksteuer (bzw. Liquidsteuer) bei unseren Herstellern einkaufen müssen, ist es uns leider nicht möglich die Preise erneut so lange auf dem "alten" Niveau zu halten, wie bei erstmaliger Einführung der Liquidsteuer im Juli 2022. Hier war es uns noch möglich, die Preise auf "altem Niveau" bis zum Ende der Abverkaufsfrist im Februar 2023 zu halten, indem wir für Euch quasi bis unter die Decke unversteuertes Liquid "gebunkert" haben.
München, 04.04.2023. In dieser Woche widmen wir uns einem weiteren Hauptbestandteil von Liquids, dem Glycerin – engl. Vegetable Glycerin (VG). Glycerin dient ebenso wie Propylenglykol als Basis für den Dampf eines Liquids aus einer e-Zigarette. Während herkömmliches Glycerin aus tierischen Produkten hergestellt wird, gibt es auch eine pflanzliche Alternative.

Die chemische Formel für pflanzliches Glycerin ist C3H8O3. Diese Formel gilt sowohl für pflanzliches als auch für tierisches Glycerin, da es sich um dieselbe chemische Verbindung handelt. Glycerin, auch bekannt als Glycerol, ist eine dreiwertige Alkoholverbindung, die bei Raumtemperatur eine farblose, viskose Flüssigkeit ist. Es wird häufig in der Kosmetik-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie sowie in der Herstellung von E-Liquids und anderen chemischen Produkten verwendet.
München, 25.03.2023. Propylenglykol (PG) wird in E-Liquids (Verdampferflüssigkeiten) als Basis- bzw. Trägerflüssigkeit verwendet, da es eine klare, geruchlose und geschmacksneutrale Flüssigkeit ist. Propylenglykol dient als Lösungsmittel für Nikotin, Aromen und andere Zutaten und kann auch als Verdickungsmittel verwendet werden, um die Konsistenz des Liquids zu verbessern. In diesem Artikel werden die Eigenschaften von Propylenglykol (PG) in E-Liquids untersucht.

Chemisch betrachtet ist es eine organische Verbindung mit der Formel C3H8O2 und besteht aus einer Kette von drei Kohlenstoffatomen, die durch zwei Hydroxylgruppen miteinander verbunden sind. Propylenglykol – auch 1,2-Propandiol genannt – gilt als sicher für den menschlichen Verzehr.
München, 25.03.2023. e-Zigaretten haben weltweit in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Sie bieten eine wesentlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen und sind in der Lage, das Verlangen nach Nikotin zu stillen, ohne dass man Tabak verbrennen muss. Aber wie funktioniert eine e-Zigarette eigentlich genau und was sind die wichtigsten Inhaltsstoffe von E-Liquid?

Um Dir diese Fragen zu beantworten, haben wir beschlossen, eine Artikelserie zu erstellen, die sich mit den wichtigsten Inhaltsstoffen von E-Liquid und den Bestandteilen einer e-Zigarette beschäftigt.
München, 14.01.2021. Aufgrund der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts München vom 29.12.2020 (Link) hat die Staatsregierung bzw. Landesanwaltschaft Bayern vor kurzem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Die Staatsanwaltschaft war – entgegen der Ansicht der erstinstanzlichen Richter – der Auffassung, dass Fachgeschäfte während des Lockdowns nicht öffnen dürfen, da auf diese verzichtet werden könne. Es ging somit für unser Unternehmen iSmokeSmart vor Gericht quasi in die zweite Runde... und wir waren erneut erfolgreich!

Die Beschwerde vor dem VGH hatte allerdings keinen Erfolg und wurde heute, am 14.01.2021 per Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) zurückgewiesen.
München, 29.12.2020. Unser Unternehmen iSmokeSmart hat sich kurz nach Beginn des zweiten Lockdowns in Bayern mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht München (VG München) gewandt, da wir der festen Überzeugung sind, dass Fachgeschäfte für e-Zigaretten zur Versorgung der Bevölkerung unverzichtbare Ladengeschäfte sind – auch während eines Corona-Lockdowns.

Es kann nicht sein, dass Dampfer, welche bewusst auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umgestiegen sind, während eines Lockdowns von der Politik genötigt werden wieder Tabakzigaretten rauchen zu müssen. Selbst Suchtmediziner haben sich gegen einen Verkaufsstopp in Spezialgeschäften ausgesprochen und bestätigen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten im Fachhandel vor Ort gerade in Zeiten der Corona-Pandemie unverzichtbar sei.

Diese Auffassung hat das VG München heute in einem richterlichen Beschluss (AZ: M 26a E 20.6704) vollumfänglich geteilt:

Wir dürfen unser Fachgeschäft für e-Zigaretten auch während des Corona-Lockdowns für unsere Kunden öffnen.
München, 01.07.2020. Ab dem 1. Juli 2020 senkt die Regierung die MwSt von 19% auf 16%. Ab 1. Januar 2021 gilt dann wieder der MwSt-Satz von 19%. Diese ist für viele Verbraucher – gerade bei größeren Anschaffungen – eine sehr positive Entscheidung. Im Gegensatz zu Großkonzernen stellt diese Anpassung jedoch kleine und mittelständische Unternehmen – wie das unsere – vor große Probleme.

Es handelt sich oft um wenige Cent auf ein Produkt. Der Aufwand und die Kosten für die neuen Auszeichnungen der Produkte wären sehr hoch und würden dann im Dezember erneut auf uns zukommen. Gleichermaßen musste unsere gesamte buchhalterische Infrastruktur bereits umprogrammiert werden. Auch die laufenden administrativen Kosten sind bereits immens.
München, 20.05.2020. Ab sofort sind Menthol-Zigaretten ein Relikt der Vergangenheit. Bereits im Jahr 2016 beschlossen, ist das Thema für viele schon fast wieder in Vergessenheit geraten. Doch die lange angekündigten Ergänzungen zur EU-Tabakproduketrichtlinie (TPDs) treten ab dem 20.05.2020 mit neuen, strengere Vorschriften für den Verkauf von Tabakprodukten und tabakähnlichen Produkten in Kraft.

Ein wesentlicher Teil dieser Änderungen bezieht sich auf den Zusatz von Aromen in Tabakprodukten. Genauer gesagt, Aromen, welche den eigentlichen Tabakgeschmack verändern oder überdecken. Und dazu zählt auch der Zusatz von Menthol oder Menthol-Aroma. Die neuen Richtlinien gelten für Tabakprodukte wie Zigaretten, Cigarillos oder auch Drehtabak. Auch die IQOS von Philip Morris wurde hier nicht ausgenommen und so sind auch die HEETS mit Menthol-Zusatz ab dem 20.05.2020 nicht mehr...
Die Corona Pandemie (COVID-19) hat unser aller Leben aktuell fest im Griff. Weltweit schlagen daher auch insbesondere Suchtforscher Alarm, denn diese haben einen dringenden und begründeten Verdacht: Gerade Tabak-Raucher weisen durch die Schädigung Ihrer Lungen einen wesentlich schlimmeren Krankheitsverlauf auf als Nichtraucher oder Dampfer (Konstumenten von e-Zigaretten), was die Erfahrungen aus China und anderen Corona Hotspots, wie z.B. Italien belegen. In China ist statistsisch gesehen jeder zweite Mann ein Raucher!

Die Wissenschaft ist sich einig, dass Raucher klassischer Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Cigarillos, etc.) schwere Lungenentzündungen vor allen Dingen bei einer notwendigen maschinellen Beatmung wesentlich schlechter überstehen als Nichtraucher und Konsumenten von elektronischen Zigaretten. Auch gibt es bereits eindeutige Hinweise dass Raucher eine schlechtere Allgemein-Prognose über den Krankheitsverlauf bei einer COVID-19 Infektion (Coronavirus) aufweisen. Außerdem besteht mittlerweile Einigkeit darüber, dass der Konsum von e-Zigaretten deutlich risikoärmer ist als Tabakrauch...
Immer wieder wird argumentiert, es gäbe keine Langzeitstudien über die Schädlichkeit bzw. Unschädlichkeit von e-Zigaretten. Diese Forderung von Kritikern kann jedoch niemals erfüllt werden, da solche Studien entweder wissenschaftlich hochgradig angreifbar oder ethisch nicht vertretbar wären.

Es gibt bereits eine Reihe von Langzeit-Untersuchungen und mehrere Millionen Langzeit-Erfahrungen von Dampfern weltweit (e-Zigaretten gibt es mittlerweile schon über 10 Jahre), die auf ein kaum messbares Gesundheitsrisiko hinweisen – sofern diese handelsübliche, zugelassene Produkte verwenden.

Insbesondere die aktuelle Situation in den USA zeigt eindrucksvoll, warum es wichtig ist e-Zigaretten und Liquids im Fachhandel zu beziehen und eben nicht auf dem Schwarzmarkt. Gleichermaßen führen uns die bedauerlichen Krankheitsfälle in Amerika vor Augen, dass eine Regulierung von Inhaltsstoffen sinnvoll ist und vorrangig einem wichtigen Ziel dient: Verbraucherschutz. Aus diesem Grund sind die in Verdacht stehenden Inhaltsstoffe in Deutschland und Europa auch verboten, denn weder Öle noch Vitamine gehören in Liquids von e-Zigaretten.

Vorweg sei auch erwähnt, dass mit dem Hinweis auf fehlende Langzeitstudien jedes neue bzw. unerwünschte Produkt in Frage gestellt werden kann. Weder für Energy-Drinks und noch nicht einmal für Medikamente liegen zur Markteinführung Langzeitstudien vor. Gleichermaßen würde die Wirtschaft zum Erliegen kommen, wenn man Produkte erst zulassen würde nachddem man eine absolute Unschädlichkeit bewiesen hat – eine Unschädlichkeit kann man nämlich nicht beweisen.
Unsere jahrelange Vermutung, dass die Pharmaindustrie einen geheimen, aber wirkungsvollen Feldzug gegen die e-Zigarette führt, wurde oftmals als Verschwörungstheorie abgetan. Das Schaubild “David gegen Goliat” wirkte abgedroschen und eine solche Behauptung aufzustellen war fast schon tabu – denn sie machte unglaubwürdig.

Doch nun hat der SPIEGEL-Redakteur Manfred Dworschak die geheimen Machenschaften dieser einflussreichen Lobby aufgedeckt – siehe SPIEGEL-Artikel „Wie Pharmakonzerne gegen die e-Zigarette vorgehen“ Ausgabe Nr. 35 vom 24.08.2019 (ab Seite 100) oder online.

Verschleiert wird die Meinungsmache der Pharmaindustrie durch Organisationen, die auf den ersten Blick nur beste Absichten versprechen. Das ist vielleicht auch der Grund, warum die Medien die taktisch gestreuten Pressemeldungen dankbar aufnehmen und ungeprüft verbreiten.
Ist ein Urlaub geplant und möchten Sie ihre e-Zigarette mit auf Reisen nehmen? Dann sollten Sie sich unbedingt über die gesetzlichen Bestimmungen im Ferienziel informieren, um einen sorgenfreien Urlaub genießen zu können.

Lesen Sie hier, an was sie denken sollten, wenn Sie einen Urlaub mit e-Zigarette planen…
„Das sind Fake-News!“ denken Sie jetzt bestimmt. Nein, eigentlich nicht! Aber es ist natürlich nur eine Metapher, denn jeden Tag sterben in Deutschland über 300 Menschen an den Folgen des Rauchens – dies entspricht ungefähr einer, mit Rauchern besetzten Boeing 747.

Mit einer intelligenten Harm-Reduction-Politik könnte dies verhindert werden!
Lesen Sie hier mehr dazu…
Das Rauchverbot auf der Wiesn wird im Jahr 2018 ähnlich streng sein wie letztes Jahr, das heißt Raucher dürfen nur in ausgewiesenen Raucherbereichen ihrem Laster fröhnen und dürfen auch nicht mehr zurück ins Festzelt, wenn sie dieses ohne Wieder-Einlasskarte oder Stempel verlassen haben. Daher stellen Kunden uns zur Zeit wiederholt die Frage: "Ist die e-Zigarette auf dem Oktoberfest erlaubt?". Diese Antwort können wir mit einem ganz klaren JA beantworten.

Die e-Zigarette ist auf dem Oktoberfest erlaubt! Allerdings gilt wie fast überall das Hausrecht.

Lesen Sie hier mehr über das Dampfen auf der Wiesn…
Die Nachrichten überschlagen sich, weil in Aschaffenburg angeblich eine e-Zigarette explodiert ist. Doch ist dem wirklich so? Man könnte einfach sagen: „Jährlich grüßt das Murmeltier“ – doch selbstverständlich hat das iSmokeSmart Team für Euch erneut recherchiert.

Eigentlich sind FAKE-News seit kurzem gesetzlich verboten. Offensichtlich scheint dieses neue Gesetz jedoch nicht für große Nachrichtenportale, wie z.B. „Spiegel Online“ oder "Bild" zu gelten, denn es werden offizielle Pressemitteilungen der Polizei verfälscht und "alternative Fakten" hinzu gedichtet um dem Leser etwas anderes zu suggerieren…
Der Toxikologe Prof. Dr. Mayer räumt in einem Essay mit den Vorurteilen und der Verunsicherung der Verbraucher in Bezug auf die e-Zigarette auf.

Lesen Sie hier seine "Informationen zum Umstieg vom Rauchen auf e-Zigaretten für Konsumenten"
München, 07.02.2017. Eines der Hauptargumente von e-Zigaretten Gegnern war in den vergangenen Jahren oft das Nichtvorhandensein von Langzeitstudien zu e-Zigaretten. Dieses Argument scheint nun passé.

Das renommierte britische Krebsforschungszentrum Cancer Research UK hat am 6. Februar 2017 die erste Langzeitstudie zum Konsum von elektronischen Zigaretten veröffentlicht. Das Ergebnis dieser Langzeitstudie zur e-Zigarette ist eindeutig: Im Organismus von Dampfern – also von Nutzern welche über einen längeren Zeitraum ausschließlich e-Zigaretten konsumieren (dampfen) – konnten deutlich weniger Schadstoffe (giftige und krebserregende Substanzen) nachgewiesen werden als im Körper von Tabak-Rauchern...
München, 01.04.2016. In Deutschland gilt seit 1. April 2016 ein neues Jugendschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Konsum von elektronischen Zigaretten. Hierdurch gibt es neue gesetzliche Auflagen wie z.B. eine Altersprüfung beim Online-Kauf, sowie eine Alterssichtprüfung bei Paketübergabe.

Wir haben die gesetzlich neu vorgeschriebenen Altersprüfung für Sie so kundenfreundlich wie möglich und vor allem kostenlos gestaltet.

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen, wie Sie Ihr Kundenkonto bei uns altersverifizieren können und was bei Ihren Bestellungen seit 1. April 2016 zu beachten ist.
München, 08.02.2016. In der Presse ist aktuell von einem BGH-Urteil die Rede, welches angeblich aussagt, dass nikotinhaltige Liquids in Deutschland verboten wären. Dies ist nach eingehender rechtlicher Prüfung unserer Einschätzung nach definitiv nicht der Fall, da sich dieses Urteil lediglich auf einen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelten Einzelfall aus dem Jahr 2013 bezieht.

Außerdem hat sich die Rechtslage mittlerweile aufgrund einer neuen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 bereits dahingehend geändert, dass diese Produkte natürlich weiterhin frei verkäuflich sind – und zwar in jedem EU-Land.

Denn selbst wenn es dem BGH zufolge im Jahr 2013 rechtlich noch anders aussah, sind nikotinhaltige Liquids und elektronische Zigaretten bereits seit dem Jahr 2014 ganz klar durch höheres EU-Recht (Richtlinie 2014/40/EU) geregelt:

Die EU-Richtlinie 2014/40/EU ist bereits am 19.05.2014 in Kraft getreten und die Mitgliedstaaten – auch Deutschland – sind daher nach zutreffener Auffassung verpflichtet nationales Recht auch vor Ablauf der Umsetzungsfrist in deutsches Recht (20.05.2016) richtlinienkonform auszulegen.

Es besteht daher auch in Deutschland eine Vorwirkung der EU-Richtlinie 2014/40/EU dahingehend, dass nicht verboten sein kann, was seit dem 19.05.2014 EU-rechtlich und ab dem 20.05.2016 zwingend auch nach deutschem Recht erlaubt ist. Somit widerspricht das aktuelle BGH-Urteil nicht nur der bislang überwiegenden Meinung in der juristischen Literatur sowie der Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 04.11.2014, 4 A 775/14), sondern kollidiert gleichermaßen mit EU-Recht.
München, 28.01.2016. Heute Abend überschlagen sich die Pressemeldungen über eine explodierte e-Zigarette in Köln. Die wichtigste Tatsache zum Vorfall wird von nahezu allen deutschen Medien hierbei jedoch abermals – wie so oft bei Negativmeldungen zu elektronischen Zigaretten – außen vor gelassen, denn es handelte sich nachweislich um einen Billig-Nachbau einer hochwertigen e-Zigarette aus den USA! Es soll scheinbar erneut die Bevölkerung aktiv verunsichert werden – damit diese wohl am besten lieber wieder raucht.

Aus gesicherter Quelle bzw. direkter Rückfrage bei den beteiligten Personen wissen wir, dass es sich bei dem „explodierten“ Modell um einen offensichtlich mangelhaften Billig-Nachbau (sog. Klon bzw. Plagiat) handelte und man also keineswegs hierbei von einer handelsüblichen e-Zigarette sprechen kann, welche man im seriösen deutschen Fachhandel erwerben kann.
München, 12.12.2015. Seit kurzem berichten deutsche Medien offensiv über eine aktuelle Harvard-Studie und den Inhaltsstoff bzw. das Liquid-Aroma Diacetyl, welches in Verdacht steht eine sog. „Popkorn-Lunge“ auszulösen. Auch hier wird abermals aus einer kleinen Mücke ein großer Elefant gemacht.

Ungeachtet der Tatsache, dass diese Thematik allen seriösen und namhaften großen deutschen Liquid-Herstellern seit etlichen Jahren bekannt ist und nahezu alle aus genau diesem Grund ausdrücklich auf die Verwendung solcher Stoffe verzichten, möchten wir Ihnen hiermit trotzdem gerne ausführlich darlegen, warum diese Medienberichte erstens vollständig überzogen sind und zweitens vielmehr wohl nur dem Zweck dienen sollen, Nutzer von e-Zigaretten und die Bevölkerung noch tiefer zu verunsichern.

Eine Tabaklobby- bzw. Pharmalobby-gesteuerte Verbreitung solcher Berichte ist hierbei nicht von der Hand zu weisen, sondern vieles deutet sogar besonders darauf hin, dass e-Zigaretten Nutzer entweder lieber wieder rauchen sollen, oder besser noch statt einer e-Zigarette lieber die Nikotinprodukte der Pharmakonzerne verwenden sollen. Das Nikotin in solchen Produkten ist natürlich nicht schädlich... aber das ist ein anderes Thema.

Auch Anti-Raucher-Organisationen und Institutionen wie dem DKFZ rund um die wohl größte e-Zigaretten Gegnerin Fr. Dr. Martina Pötschke-Langer spielen solche Berichte natürlich in die Hände um das Thema „e-Zigarette“ weitergehend zu dramatisieren...
München, 06.11.2015. Während einer Anhörung im Bundestag am 04.11.2015 zur angestrebten Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Hinblick auf elektronische Zigaretten, gibt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mehrere falsche Tatsachenbehauptungen öffentlich zu Protokoll.

Elektronische Zigaretten sind ein Genussmittel für Erwachsene und der Großteil der Branche hat sich selbst freiwillig seit langem zu einem Abgabeverbot an Minderjährige verpflichtet. Eine angestrebte Gesetzesänderung muss jedoch grundsätzlich immer auf sachlichem und wissenschaftlich fundiertem Material beruhen und nicht auf möglicherweise manipuliertem Informationsmaterial von ideologisch geprägten Einrichtungen.

Einer eingehenden Prüfung zufolge beruhen die im Bundestag von Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgetragenen Gründe zu der geplanten Gesetzesänderung entweder auf manipuliertem Informationsmaterial...
München, 29.10.2015. Seit kurzem wird durch Medien erneut die Meldung verbreitet, dass ein Amerikaner durch eine elektronische Zigarette zu Schaden gekommen ist, da diese "explodierte". Die meisten Nachrichtenportale lassen hierbei jedoch die wichtigste Tatsache (vermutlich bewusst) weg, nämlich dass es sich dabei um eine e-Zigarette der Marke „Eigenbau“ handelte.

Das Team von iSmokeSmart kennt ähnliche Berichte seit Jahren und nahezu im Halbjahresturnus werden solche Meldungen von Medien bewusst gestreut um Nutzer von elektronischen Zigaretten zu verunsichern.

Dennoch möchten wir mit diesem Artikel alle Dampfer beruhigen und vor allem ausführlich erklären wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte...
München, 13.10.2015. Das heutige Urteil des Landgericht München I ist eine schallende Ohrfeige für das DKFZ rund um Frau Dr. Martina Pötschke-Langer und es kann generell einen massiven Wendepunkt für die e-Zigarette in Deutschland bedeuten: das Münchener Unternehmen iSmokeSmart gewinnt vor Gericht gegen das Deutsche Krebsforschungszentrum. Die Klage des DKFZ wurde vom Gericht heute abgewiesen.

Eines der erfolgreichsten Unternehmen für e-Zigaretten in Deutschland, das Unternehmen iSmokeSmart aus München wurde vor gut einem Jahr vom Deutschen Krebsforschungszentrum (Heidelberg) auf Unterlassung verklagt, weil es zwei korrekt zitierte Aussagen der wohl größten Gegnerin der e-Zigarette, Frau Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ) in dessen Werbemittel verwendet hat.

Das DKFZ versuchte dem Unternehmen iSmokeSmart über einen geschickten Umweg ins Markenrecht die Nennung des Markennamens „DKFZ“ und des Namens von Frau „Dr. Martina Pötschke-Langer“ in Werbeflyern und auf dessen Internetpräsenz gerichtlich zu verbieten.
München, 24.08.2015. Laut einer unabhängigen Experten-Studie von Public Health England (Exekutiv-Vertretung des englischen Gesundheitsministeriums) sind elektronische Zigaretten ca. 95% weniger schädlich als Tabak – eine deutliche und bahnbrechende Aussage.

Seit Jahren versuchen etablierte Unternehmen der e-Zigaretten Branche, wie auch das Unternehmen iSmokeSmart aus München, genau diese unverkennbaren wissenschaftlichen Fakten der elektronischen Zigarette der Öffentlichkeit zu vermitteln, da diese seit Jahren mit zielgerichteten Falschinformationen in die Irre geführt wird. Man stieß jedoch bisher meist nur auf Gegenwehr und Mutmaßungen von öffentlichen Stellen und vor allem „Anti-Rauch-Hardlinern“ (z.B. Dr. Martina Pötschke-Langer, DKFZ).

Eindeutige Botschaften von weltweiten Experten, welche die e-Zigarette in den letzten Jahren bereits ausgiebig untersuchten (wie z.B. Uni-Prof. Dr. Mayer, Dr. Farsalinos, Professor Hajek), wurden zumeist schlichtweg ignoriert.

Nun zu den wichtigsten Erkenntnissen der Experten-Studie zu elektronischen Zigaretten von Public Health England...
München, 13.08.2015. Die britische „Royal Society for Public Health“ (RSPH), also die „königliche Gesellschaft für öffentliche Gesundheit,“ fordert ein generelles Umdenken und massive öffentliche Aufklärungskampagnen bezüglich Nikotin und e-Zigaretten.

Laut einer alarmierenden Studie der RSPH denken nahezu 90% der Öffentlichkeit nach wie vor, dass Nikotin an sich (sehr) schädlich ist. Doch dies ist weit verbreiterer ein Irrglaube. Laut RSPH ist Nikotin selbst sogar ziemlich harmlos und die Schädlichkeit von Nikotin unterscheidet sich kaum von der des Alkaloids Koffein.

Weiterhin setzt sich die RSPH vehement dafür ein, dass Raucher ermutigt werden auf ein Produkt (die e-Zigarette) umzusteigen, welches deutlich weniger Schadstoffe beinhaltet als die normale Tabak-Zigarette – ganz gleich ob dieses Nikotin beinhaltet oder nicht – denn der Stoff Nikotin an sich ist definitiv nicht das Schädliche am Tabak-Rauch...
München, 08.05.2015. Seit Jahren setzt sich unser Unternehmen iSmokeSmart für ausführliche und faktenbasierte Informationen über das Produkt e-Zigarette und die Forschung zu e-Zigaretten ein und unterstützt selbstverständlich auch unabhängige Studien der Forschung zu diesem Thema.

Durch unabhängige groß angelegte Studien finden Dampfer Gehör und vor allem wird die Öffentlichkeit über das Produkt e-Zigarette richtig informiert.

Ab sofort ist also Eure Mitfhilfe gefragt, denn ihr seid "die Dampfer"!

Solche Studien bieten uns Dampfern immer wieder eine einmalige Gelegenheit der Forschung zu zeigen, was wir Dampfer über unsere e-Zigarette denken, warum wir diese benutzen, dass wahrscheinlich nahezu jeder Dampfer vorher Raucher war und warum wir davon überzeugt sind, dass dieses Produkt eine wirklich tolle Alternative für alle Raucher ist und die Verbreitung der e-Zigarette unter Rauchern gefördert werden muss.

Bitte nehmt daher unbedingt an dieser Online-Umfrage zur e-Zigarette teil!

Eine unabhängige Forschergruppe der Universität Hamburg befragt nun bundesweit Konsumenten...
München, 27.05.2015. Jedes Jahr am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag – ein Tag an dem sich Institutionen und Organisationen verbünden um gegen den weltweit hohen Tabakkonsum zu kämpfen und vor den schädlichen Folgen des Tabak-Rauchens zu warnen. Zu Recht – denn Tabakrauch ist hochgradig schädlich und krebserregend.

Doch der Weltnichtrauchertag ist noch viel mehr – er ist seit mehreren Jahren auch ein heimlicher „Feiertag“ für alle Dampfer, also Menschen welche dem Tabakrauchen den Rücken gekehrt haben und sich für eine im Vergleich zum Tabakrauchen nahezu harmlose Variante entschieden haben. Inzwischen sind dies alleine in Deutschland über 2 Millionen Menschen...
München, 07.05.2015. Das Bundesinstitut für Riskobewertung (BfR) gab vor kurzem eine Stellungnahme zu e-Shishas (anderer Begriff für Einweg e-Zigaretten) heraus. Hierauf antwortete der renommierte Wissenschaftler, Toxikologe und Uni-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer mit einem offenen Brief.

Es entbrannte eine wilde Diskussion worauf der Wissenschaftler Uni-Prof. Dr. Mayer jetzt mit harten Fakten kontert:

Laut seinen vertraulichen Informationen versuchen Gesundheitsorganisationen in Deutschland, allen voran das DKFZ und auch das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) Druck auf Wissenschaftler auszuüben und deren Meinungsfreiheit einzuschränken, um ihre politischen Ziele nicht zu gefährden...
München, 18.04.2015. Der Frontal 21 Bericht zur e-Zigarette vom 14.04. löste eine heftige Diskussion in den sozialen Medien aus und man merkt, dass mittlerweile mehr Menschen in Deutschland die e-Zigarette gegenüber der Tabak-Zigarette favorisieren, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Auch iSmokeSmart hat zum Frontal 21 Beitrag eine Stellungnahme veröffentlicht und auch diese hat in der Pressewelt scheinbar erste Wirkungen gezeigt.

Die Süddeutsche hat in ihrem Artikel unzweifelhaft auch erkannt, dass man das Dampfen einer e-Zigarette nicht mit reiner Bergluft vergleichen kann und aus diesem Vergleich heraus die e-Zigarette massiv und mit allen Mitteln bekämpfen könne, sondern vielmehr den Vergleich zur Tabak-Zigarette ziehen muss...
München, 15.04.2015. Zu einem guten Leben gehört vor allem unsere Gesundheit. Da wird niemand widersprechen. Daher ist es doch grundsätzlich gut, wenn sich auch die öffentlich-rechtlichen Medien für unsere Gesundheit interessieren und somit auch die e-Zigarette beleuchten. So auch das bekannte politische Fernsehmagazin Frontal 21 vom ZDF am 14.04.2015.

Doch leider wurde aus dem vermeintlichen Interesse an der Gesundheit der Mitbürger erschreckender Tendenz-Journalismus. Die Journalisten Herr Andreas Baum und Frau Bärbel Merseburger-Sill haben in gerade einmal 7 Minuten alle bereits bekannten und widerlegten Vorurteile der letzten Jahre über die E-Zigarette einseitig zusammengefasst. Das einzige was im Bericht fehlte, war vor der Möglichkeit zu warnen, dass e-Zigaretten Akkus explodieren könnten – genau wie die Akkus einer TV-Fernbedienung oder Mobiltelefons (was jedoch bestimmt verschwiegen worden wäre).

Man könnte fast meinen es handelte sich hierbei um einen Propaganda-Beitrag der Tabak- bzw. Pharmalobby (Stichwort: Nikotinpflaster) oder die Meinung militanter Nichtraucher bzw. Nichtdampfer. Journalisten müssen sich im Grunde schämen für diesen Beitrag, weil er den Namen „Journalismus“ nicht verdient hat.
München, 26.02.2015. Derzeit liest man in der Presse vermehrt Artikel zu einer „geforderten“ Nikotinsteuer bzw. einer angeblich „geplanten“ Steuer auf e-Zigaretten bzw. nikotinhaltige Liquids.

Zunächst möchten wir hiermit erst einmal – wie schon so oft in den letzten Jahren – ENTWARNUNG geben.

Entsprechende Presseartikel sind lediglich Teil einer seit Jahren groß angelegten Medien-Kampagne gegen die e-Zigarette und entbehren jeglicher rechtlichen oder faktenbasierten Grundlage.

Eine Einführung einer neuen Steuer ist in Deutschland zu Recht mit diversen hohen Hürden belastet. Aufgrund dieser rechtlichen Hürden ist die Einführung einer Nikotinsteuer bzw. die steuerliche Gleichstellung mit der Tabak-Zigarette (Einbindung in die Tabaksteuer) mit der gültigen Rechtslage nicht durchführbar und würde – wie schon die Einstufung als Arzneimittel oder die Implementierung ins Nichtraucherschutzgesetz – von deutschen Gerichten regelrecht abgeschmettert werden.
München, 29.11.2014. Mittlerweile ist die elektronische Zigarette in Deutschland in aller Munde und ein richtiges Erfolgsprodukt geworden. Millionen Raucher weltweit sind auf diese Alternative, welche weniger Schadstoffe beinhaltet, umgestiegen und sind zu zufriedenen Dampfern geworden.

Vor wenigen Tagen wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht endgültig festgestellt, dass das Genussmittel e-Zigarette und Liquid mit Nikotin in Deutschland frei vertrieben werden dürfen und nicht dem Arzneimittelgesetz unterstellt sind. Bedeutet: Die e-Zigarette muss NICHT in die Apotheke. Die Gegner der e-Zigarette sahen diese natürlich schon seit 3,5 Jahren in den Schränken von Apotheken verschwinden. Aber dieser Versuch war letztendlich dann doch ein Satz mit "X"...

Selbstverständlich hat ein erfolgreiches Produkt wie die e-Zigarette natürlich auch Gegner und als Gegner der e-Zigarette findet man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts natürlich nicht wirklich amüsant. Allen voran bereitet die e-Zigarette Tabak-Konzernen (Gefahr für das eigene Zigaretten-Geschäft), Pharma-Unternehmen (Nikotin-Pflaster, Krebs-Medikamente) und dem Bundesfinanzminister (Tabaksteuer) wohl nach wie vor Kopfzerbrechen, denn die e-Zigarette gefährdet deren Kerninteressen – Geld und Macht...
Nachdem in der deutschen Presse in den letzten Jahren bereits unzählige Unwahrheiten über die e-Zigarette verbreitet wurden, angefangen von angeblich explodierenden e-Zigaretten (es handelte sich hierbei jedoch bei genauerer Recherche um die Marke „Eigenbau“), einem glaubhaft gemachten Verkaufsverbot Anfang 2012 und weiteren unzähligen „Nonsens-Meldungen“, gab jetzt natürlich auch die Weltgesundheitsorganisation (kurz WHO) ihre "eigene" Meinung zur e-Zigarette ab.

Die Meinung der WHO wurde natürlich wie alle anderen Negativmeldungen zur e-Zigarette von der Presse unkommentiert „copy-paste-mäßig“ großflächig abgedruckt und einziger Zweck dieser Artikel ist wohl die erneute Verunsicherung von Dampfern und Rauchern die noch Dampfer werden woll(t)en. Zunächst mit Erfolg, aber iSmokeSmart klärt auf – und das wie immer wissenschaftlich fundiert und gut recherchiert...
München, 03.07.2014. Welche Erfahrung macht man als "Dampf-Neuling" mit der e-Zigarette? Was ist überhaupt eine e-Zigarette, sollte man diese ausprobieren und warum hört man und liest soviel "Seltsames" über die e-Zigarette?

Diesen kleinen Essay (deutsch: Aufsatz) erhielt das iSmokeSmart Team heute von einem Neukunden und wir möchten Euch diesen ersten Bericht eines Dampf-Neulings nicht vorenthalten!

Mit freundlicher Genehmigung des Autors könnt Ihr hier viel Neues und vielleicht auch Interessantes über die e-Zigarette, den von öffentlicher Hand geführten Kampf gegen sie und den Unterschied zum normalen Rauchen erfahren.

"Herkömmliches Rauchen basiert auf der Verbrennung von Tabak. Ursprünglich ist das Verbrennen von Kräutern mit Dampfentwicklung ein kultischer, ein heiliger Vorgang. Die alten Griechen hatten das Orakel von Delphi, dort verbrannten sie Lorbeer und Gerstenmehl. Das Einatmen des Rauches bescherte den alten Priestern einen rauschartigen Zustand, erweiterte Pupillen, schnellerer Puls, flaues Gefühl im Magen, Anspannung der Muskulatur..., und wer nun genau gelesen hat, weiß schon: Das ist die Wirkung des Sympathikus...
München, 13.02.2014. iSmokeSmart möchte Ihnen hier eine kleine Sammlung der Top 10 Fakten über die e-Zigarette präsentieren. Wir hoffen Sie können bei manchen Fakten auch wie wir ein wenig schmunzeln.

#1. Wer benutzte die erste e-Zigarette?

Im Jahr 1963 patentierte Herbert A. Gilbert eine Art e-Zigarette und beschrieb dieses Gerät als „rauchlose Zigarette ohne Tabak“. Das Gerät, also die e-Zigarette, erhitzte Nikotinflüssigkeit und erzeugte Dampf. Herbert A. Gilbert wurde daraufhin von mehreren Unternehmen kontaktiert, welche diese e-Zigarette produzieren wollten. Jedoch kam es letztendlich nie zur Produktion dieser e-Zigarette und diese e-Zigarette verschwand 1967 von der Bildfläche.

#2. Wer war der passionierteste Dampfer einer e-Zigarette?

Ein Flug der Continental Airlines aus Oregon musste umkehren, da ein Passagier sich vehement weigerte die Benutzung seiner e-Zigarette einzustellen. Continental Airlines verbietet durch Hausrecht die Benutzung der e-Zigarette an Board Ihrer Flugzeuge. Er wurde von anderen Passagieren überwältig und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da er den Aufforderungen des Boardpersonals nicht Folge geleistet hat.
München, 17.12.2013. E-Zigarette und nikotinhaltiges Liquid bleiben frei verkäuflich. Dies entschied der EU-Rat am späten Abend des 16.12.2013 durch seine Zustimmung zur neuen EU-Tabakrichtlinie. Auch nachfüllbare Verdampfer für die e-Zigarette, wie z.B. die beliebten „Clearomizer“ oder andere Tanksysteme für die e-Zigarette fallen keinem EU-Verbot zum Opfer. Bestätigt wurde dies zügig vom europäischen Abgeordneten Chris Davis noch in der Nacht zum 17. auf dessen Blog (Quelle). Das Team von iSmokeSmart.de hat die Entwicklung zur e-Zigarette die ganze Nacht natürlich für Euch verfolgt.

Erst im Jahr 2016 wird die EU erneut über die e-Zigarette beraten. Bis dahin wird sich die Konsumenten-Anzahl wohl verzehnfacht haben. Vielleicht läuft die e-Zigarette der Tabak-Zigarette auch schneller den Rang ab! Millionen Tabak-Tote könnten unserer Gesellschaft durch die e-Zigarette erspart bleiben. Es ist zwar immer noch nicht abschließend geklärt, warum eine e-Zigarette überhaupt in einer Tabakrichtlinie reglementiert werden kann, obwohl in einer e-Zigarette gar kein Tabak enthalten ist, aber dies wird dann wohl auf höchster EU-Gerichtsebene zu klären sein. Bis 2016 bleibt hierfür reichlich Zeit um sich auch der jetzt beschlossenen Einschränkungen wieder zu entledigen. Bis dahin wurden unseren "Papierfliegern" EU-weit eben in der neuen "Luftfahrtverordnung" die Flügel leicht gestutzt.

Einige Unbelehrbare (welche wohl auf der Gehaltsliste von Pharma- oder Tabaklobby stehen) sprachen sich in den sog. Trilog-Verdandlungen der EU zunächst für ein komplettes Verbot der e-Zigarette aus, diese konnten sich jedoch nicht wirklich gegen die zahlreichen Befürworter der e-Zigarette...
München, 08.10.2013. Im EU Parlament wurde heute gegen 12 Uhr über die neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Unter anderem wurde darüber abgestimmt ob die e-Zigarette bzw. nikotinhaltige Liquids (Verdampfer-Flüssigkeiten) für die e-Zigarette in Zukunft als Arzneimittel deklariert werden soll. Es gab selbstverständlich auch im EU Parlament Gegner und Befürworter der e-Zigarette, jedoch kam das EU Parlament in Abstimmung abschließend zu dem Ergebnis, dass eine e-Zigarette KEIN Medizinprodukt und auch ein nikotinhaltiges Liquid für die e-Zigarette KEIN Arzneimittel ist und daher völlig legal und frei verkäuflich ist.

Neue EU Tabakrichtlinie erlaubt freien Handel der e-Zigarette

Somit wurde auch vom EU Parlament mit der neuen Tabakrichtlinie bestätigt, dass die e-Zigarette und das nikotinhaltige Liquid für die e-Zigarette völlig legal und frei verkauft werden darf und nicht in einem Regal in einer Apotheke verstauben muss.

EU Parlament: e-Zigarette kann jährlich 700.000 Leben retten

Überaus viele Redner im EU Parlament, z.B. Marina Yannakoudakis (Conservative Party, Vereinigtes Königreich), Frédérique Ries (Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) und auch Dagmar Roth-Behrendt (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament) haben die große Chance der e-Zigarette eindeutig erkannt um hunderttausenden Menschen mit der e-Zigarette jedes Jahr das Leben zu retten. Eine elektronische Zigarette bzw. e-Zigarette kann jedes Jahr folglich ca. 700.000 Menschen die Folgen von Tabakkonsum ersparen und soll daher nicht seitens der EU verboten werden.

EU: Warum sollte die e-Zigarette nicht nur in Apotheken verkauft werden dürfen?

Während der Sitzung des EU Parlaments wurde insbesondere auf die Absurdität einer Verbannung der e-Zigarette in die Apotheke mehrfach hingewiesen. Ein Verbot des freien Handels mit der e-Zigarette hätte wohl auch an schwerer Körperverletzung gegrenzt. Der Vorschlag ein Produkt, welches tausendfach weniger Schadstoffe enthält als eine normale Zigarette, durch eine EU Entscheidung in die Apotheke zu verbannen, während die Tabakindustrie ihre tod-bringenden Glimmstängel an jeder Straßenecke weiter verkaufen darf, kann nur ein schlechter Scherz von entsprechenden Gremien gewesen zu sein.
München, 17.09.2013. Mit Spannung wurden heute beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gleich drei Urteile zur e-Zigarette erwartet. Beklagt wurden im ersten Fall die Stadt Wuppertal, im zweiten Fall die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und im dritten die Bundesrepublik Deutschland. Der 13. Senat des OVG Münster gab allen drei Klagen statt und entschied somit: Eine e-Zigarette ist KEIN Medizinprodukt und ein nikotinhaltiges Liquid für die e-Zigarette auch KEIN Arzneimittel!

Somit steht das Ergebnis fest. 3:0 für die e-Zigarette. Ein ganz klarer Sieg für die e-Zigarette!

Alle drei Parteien haben mehrfach die e-Zigarette als Medizinprodukt bzw. das nikotinhaltige Liquid für die e-Zigarette als Arzneimittel eingestuft, sogar teilweise im Alleingang Verbote ausgesprochen und davor stark gewarnt – wahrscheinlich aus dem Grund die Tabaksteuereinnahmen (ca. 14 Milliarden Euro jährlich) vor der e-Zigarette zu retten.

Jetzt stellte das OVG Münster erneut wie im Jahre 2012 fest, dass weder die e-Zigarette ein Medizinprodukt sei, noch ein nikotinhaltiges Liquid für die e-Zigarette ein Arzneimittel ist und weiterhin beide selbstverständlich frei verkäuflich und legal sind; also ein Genussmittel sind.

Im ersten Fall (Aktenzeichen 13 A 2448/12) verlor die Stadt Wuppertal die einer Händlerin den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids für die e-Zigarette untersagen wollte. Der Richter stellte schnell den Sachverhalt dar: „Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spaß machen. Außerdem fehlt eine therapeutische Wirkung“, so der vorsitzende Richter Ulrich Lau. Die Befriedigung der Nikotinsucht mit der e-Zigarette dient nicht der Heilung, daher kann eine e-Zigarette auch kein Medizinprodukt und ein nikotinhaltiges Liquid auch kein Arzneimittel sein. Stand hiermit: 1:0 für die e-Zigarette.

Im zweiten Fall (Aktenzeichen 13 A 2541/12) war das Land Nordrhein-Westfalen die Beklagte, da das Gesundheitsministerium am 16.12.2011 nikotinhaltige Liquids für die e-Zigarette per Pressemeldung als Arzneimittel einstufte, vor dem Vertrieb gewarnt hatte und sogar den Vertrieb als strafbar darstellte. Das OVG NRW kam auch hier am heutigen Tage zur Auffassung, dass dies in keinster Weise zulässig war und gab der Klage statt. Stand hiermit: 2:0 für die e-Zigarette.

Im dritten Fall (Aktenzeichen 13 A 1100/12) wurde von zwei Unternehmen die Bundesregierung Deutschland beklagt, da das Bundesinstitut für Arzneimittel die e-Zigarette...
München, 29.08.2013. Im Folgenden finden Sie eine Stellungnahme von iSmokeSmart zum jüngsten Urteil bzgl. der e-Zigarette, insbesondere zu nikotinhaltigem Liquid für die e-Zigarette. Das Landgericht Frankfurt hat am 24.06.2013 ein Urteil gefällt, welches im Nachhinein betrachtet, rechtlich wohl grundlegend falsch ist. Weiterhin hat unsere Recherche ergeben, dass Richter Dr. Immerschmitt in einem früheren gleichen Fall genau spiegelverkehrt urteilte. Der Gleichheitssatz „Das Recht achtet auf Gleichheit“ wurde hierbei wohl schlichtweg vergessen.

Im neuesten Urteil entschied Richter Dr. Immerschmitt, dass importiertes nikotinhaltiges Liquid für die e-Zigarette eines Händlers aus NRW aufgrund des enthaltenen Nikotins, welches aus der Tabakpflanze extrahiert wurde, plötzlich unter das Tabakgesetz (TabakG) fällt (2012 schloss er dies in einem vergleichbaren Verfahren jedoch grundlegend aus).

Im Liquid des Händlers aus NRW wurde angeblich ein Inhaltsstoff durch ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten festgestellt, welcher nicht in der Tabakrichtlinie erwähnt sei. Daher urteilte der Richter aufgrund der ihm vorgelegten Fakten, dass der Handel mit diesem Liquid für die e-Zigarette somit verboten sei, weil es andere als die in der Tabakrichtlinie aufgeführten Stoffe enthält bzw. Stoffe in einer falschen Konzentration.

Dem Urteil lag ein Gutachten zugrunde, in welchem der Gutachter behauptet, dass Liquid mit Nikotin, welches aus der Tabakpflanze extrahiert ist, als Tabakerzeugnis einzustufen wäre und in diesem ein Stoff enthalten wäre, welcher nicht unter die im Vorläufigen Tabakgesetz erlaubten Stoffe fällt.

Doch wie kam es überhaupt zu diesem Urteil? Welche Voraussetzungen müssen für solch einen unserer Meinung nach „Geistigen Durchfall“ im Gericht überhaupt erfüllt sein?
München, 19.07.2013. Erneut sind falsche Presseartikel über die e-Zigarette im Umlauf, in welchen dem nichtsahnenden Leser vehement suggeriert werden soll, dass die EU die e-Zigarette jetzt angeblich als Arzneimittel eingestuft hätte. Dies ist jedoch definitiv NICHT der Fall und schlichtweg FALSCH!

ENVI Ausschuss der EU kann kein Gesetz zur e-Zigarette erlassen

Es hat sich lediglich kürzlich auf EU-Ebene der sogenannte ENVI Ausschuss, der Umweltausschuss des EU-Parlaments mit dem Thema e-Zigarette befasst. Dieser Umweltausschuss, welcher absolut keine Gesetzgebungs-Konpetenzen hat, sondern generell nur Empfehlungen an das EU-Parlament abgibt, vertritt lediglich die Meinung, dass die e-Zigarette angeblich ein Arzneimittel wäre.

Genau wie hierzulande also auch, versuchen findige Politiker in diesem Umweltausschuss der EU die e-Zigarette unter dem Deckmantel des Arzneimittelbegriffs vom Markt zu drängen, um wohl nichts anderes zu sichern, als fortlaufende Tabaksteuereinnahmen in den jeweiligen EU-Ländern.

Erst vor wenigen Tagen wurde übrigens in der Presse erneut berichtet, dass die Tabaksteuereinnahmen schon wieder massiv gesunken sind... Zum Glück, denn das bedeutet, dass weniger Menschen rauchen und höchstwahrscheinlich auch auf die Alternative e-Zigarette umgestiegen sind, welche tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet! Das bedeutet zum Einen natürlich weniger Tabaktote in Deutschland und zum Anderen aber mehr Rentenzahlungen und weniger Tabaksteuer. Dem Finanzminister und der Regierung schmecken die finanziellen Folgen wohl eher weniger... Dieses Phänomen und das finanzielle "Problem e-Zigarette" scheint wohl in ganz Europa momentan das gleiche zu sein.

Deutsche Politiker versuchen die e-Zigarette vom Markt zu vertreiben

Diese Vorgehensweise in Sachen e-Zigarette ist uns allen natürlich auch schon aus Deutschland bekannt. Allen voran versuchte dies bereits vor knapp 2 Jahren Frau Ministerin Barbara Steffens (NRW/DIE GRÜNEN), indem Sie vehement – ohne jegliche wissenschaftliche Beweise für Ihre waghalsigen Thesen – vor der e-Zigarette gewarnt hatte und diese quasi im Alleingang gleich noch als Arzneimittel deklariert hat. Zudem entschied Sie im gleichen Zug höchst persönlich auch noch, dass der Vertrieb der e-Zigarette unter Strafe steht... Solche Vorgehensweisen kennt man normalerweise nur aus Diktaturen, jedoch ist die Tabaksteuer eine sehr sehr wichtige Einnahmequelle des deutschen Staates. Diese muss natürlich beschützt werden.

Dieser hinrissige Kreuzzug gegen die e-Zigarette war jedoch im Nachhinein nicht nur vollends zu belächeln, sondern wurde letztendlich auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gerichtlich geahndet – mit dem Ergebnis: die e-Zigarette ist definitiv erlaubt, kein Arzneimittel und auch der Vertrieb der e-Zigarette ist nicht strafbar. Frau Ministerin wurde zudem dazu verdonnert, nicht mehr in diesem Maße vor der e-Zigarette zu warnen. Soweit so gut...
München, 24.06.2013. Immer wieder hört man in der Presse von Bedenken bzgl. der Grundstoffe von Liquid für die e-Zigarette. Teilweise ist dies auch wirklich begründet, da Hersteller und Händler leider nicht immer qualitativ hochwertiges Liquid für die e-Zigarette auf den Markt bringen. Größtenteils möchte uns die Tabaklobby aber mit derartigen Presseartikeln suggerieren, dass wir lieber deren giftige Glimmstängel rauchen sollen, damit diese Ihren Profit erhalten und Vater Staat ordentlich Tabaksteuern verdient.

Darüber sind wir aber ja bekanntlich hinweg, denn die e-Zigarette enthält DEFINITIV tausendfach weniger Schadstoffe als jede herkömmliche Zigarette. Da wir von iSmokeSmart und unsere Liquid-Hersteller sehr großen Wert auf Transparenz legen (nicht zu verwechseln mit der Transparenz von Tabakkonzernen, welche nur 3 Stoffe von ca. 5000 Schadstoffe auf einer Zigarettenschachtel deklarieren...) geben unsere Hersteller unabhängige Gutachten in Auftrag in welchen Liquid für die e-Zigarette genaustens untersucht wird.

Unser Liquid-Hersteller, die „Happy People UG“, welche das qualitativ hochwertige „Happy Liquid“ für iSmokeSmart.de herstellt, hat sich z.B. dazu entschlossen sein Liquid für die e-Zigarette vom TÜV-Nord analysieren und testen zu lassen. Toxikologisch - also auf Schadstoffe bewertet - wurde die TÜV-Analyse dann völlig unabhängig von Uni.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer von der Universität Graz.

Wir freuen uns sehr Euch mitteilen zu dürfen, dass wir die Untersuchungsergebnisse von „Happy Liquid“ erhalten haben und möchten Euch diese in diesem Artikel näher erläutern...
München, 15.05.2013. Wieder stellen wir mit Bedauern fest, dass die bundesweite Presse Falschinformationen zur e-Zigarette bzw. zu Liquids herausgibt bzw. diese ungeprüft abdruckt. Wie schon Anfang letzten Jahres, versucht das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) nämlich wiederholt mit den gleichen falschen Informationen bzw. Formulierungen die elektronische Zigarette in ein schlechtes Licht zu rücken damit Raucher nicht auf diese mit tausendfach weniger Schadstoffen versehene neue Art zu „Rauchen“ umsteigen.

Wir vermuten im Zuge der neuen FUD-Kampagne (FUD = Fear, Uncertainty and Doubt, Definition hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt) hier sehr stark wiederholte geheime Finanzspritzen seitens der Tabakindustrie, da diese wahrscheinlich bereits merkliche Einbrüche im Zigarettenumsatz verzeichnen können und Politik und Presse hinter sich stellen müssen um e-Zigaretten Nutzer zu verunsichern und wieder zurück zur Tabak-Zigarette zu bewegen.

Zudem bedauern wir sehr, dass die Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums es immer noch nicht verstehen, dass man die Schädlichkeit einer e-Zigarette nicht mit der Unschädlichkeit des Nichtrauchens vergleichen muss, sondern die Schädlichkeit der e-Zigarette der Schadstoffkonzentration einer normalen Zigarette gegenüberstellen muss. Ergebnis: 1 zu ca. 5000 Schadstoffe. Ein klarer Sieg für die e-Zigarette.

Wir möchten hiermit also die falschen Aussagen des Deutschen Krebsforschungszentrums klarstellen...
München, 19.03.2013. Vier hoch angesehene europäische Gesundheitsexperten, Prof. Dr. Gerry Stimson, Emeritierter Professor, Imperial College London; Prof. Dr. Karl Fagerstrom, Emeritierter Professor, Universität von Uppsala; Dr. Delon Human, Switzerland und Clive Bates,
Ehemaliger Direktor, Action on Smoking and Health (ASH) haben vor kurzem nach überzeugenden Forschungsergebnissen der renommierten englischen Zeitung „The Times“ einen eindringlichen Brief übersandt, in welchem Sie die Vorzüge der e-Zigarette gegenüber der klassischen Tabakzigarette erläutert und zur Diskussion über die e-Zigarette deutlich Stellung bezogen haben.

Der Grund hierfür war wohl, dass auch in England momentan genau wie in Deutschland erneut eine Debatte um eine Regulierung der e-Zigarette entbrannt ist, welche genau wie hierzulande wahrscheinlich wieder einmal von Tabak- und Pharmalobbyisten initiiert und gesteuert wird.

Es freut uns sehr, dass die Tageszeitung „The Times“ diesen hochinteressanten Brief abgedruckt hat, um endlich mal ein Zeichen zu setzen. Wir wollen Euch die wesentlichen Aspekte hierzu natürlich nicht vorenthalten.

Bereits im ersten Satz dieses Briefs über die e-Zigarette schreiben die Wissenschaftler in der Zeitung „The Times“:
München, 08.12.2012. Die neue Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW wurde am 29.11.2012 im Landtag beschlossen. Hierin wird die e-Zigarette (mit Liquid-Vernebelung) noch nicht einmal wörtlich erwähnt und daher steht fest: die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung fällt NICHT unter das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW! Anders lautende Meldungen in den Medien beziehen sich bedauerlicherweise wiederholt auf Aussagen, Meinungen bzw. Auslegungen der wohl größten Gegnerin der elektrischen Zigarette, Frau Ministerin Barbara Steffens, und dienen wohl einzig und allein der Einschüchterung und Verunsicherung mündiger Bürger und der Sicherung von Tabaksteuer-Einnahmen. Aussagen und Meinungen einer Ministerin über ein angebliches Verbot der e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung haben jedoch juristisch überhaupt keine Relevanz, wie Frau Ministerin Steffens und andere Gegner der e-Zigarette schon "leidvoll" vor Gericht erkennen mussten... Die e-Zigarette ist auch im neuen Nichtraucherschutzgesetz nämlich gar nicht geregelt. Und das aus gutem Grund: sie raucht nämlich gar nicht!

Es ist richtig anzunehmen, dass Frau Ministerin Steffens natürlich wieder einmal alles versucht hat, die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung in das Nichtraucherschutz-Gesetz explizit mit aufzunehmen. Dies ist ihr jedoch zum Glück - und mit Recht - wieder nicht gelungen. In der Begründung des Gesetztentwurfs in NRW wird die e-Zigarette zwar generell erwähnt, im baldigen Gesetz ist diese aber wie im momentan gültigen Gesetz auch wieder nicht aufgeführt.

Eine e-Zigarette raucht nicht, sie dampft!
Grundsätzlich wird im neuen Nichtraucherschutz-Gesetz nicht mehr explizit zwischen den rauchenden Produktgruppen unterschieden. Das ist auch gut so und gewährleistet einen effektiven Nichtraucherschutz! Jedoch muss man hier auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Bei einer e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung RAUCHT nämlich gar nichts, denn sie dampft! Daher kann die e-Zigarette mit Liquid-Vernebelung auch niemals unter ein Nichtraucherschutz-Gesetz fallen, denn ein Nichtraucherschutz-Gesetz soll Nichtraucher vor schädlichem Passiv-RAUCH schützen. Bei der e-Zigarette entsteht jedoch gerade eben dieser schädliche Passiv-Rauch erst gar nicht. Diese wichtige Tatsache haben bereits mehrere Gerichte bestätigt. Zwar gab oder gibt es angeblich auch vereinzelt "Tabak verbrennende e-Zigaretten" zu kaufen (Ministerin Steffens verallgemeinert aber gerne...), welche dann wohl unter das Gesetz fallen würden, jedoch...
München, 27.08.2012. Das erfreut das Herz so mancher Raucher: Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gefäßen weniger als eine herkömmliche Kippe. Das haben griechische Wissenschaftler auf dem ESC vorgestellt. Sie meinen sogar: Die E-Kippe kann Rauchern beim Aufhören helfen. (Arikel geschrieben von Dr. Dirk Einecke)

Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gefäßen weniger als eine herkömmliche Kippe. Das hat eine Studie griechischer Wissenschaftler ergeben, wie auf dem Jahreskongress der European Society of Cardiology (ESC) berichtet wurde.

Wie über E-Zigaretten aufgenommenes Nikotin klinisch wirkt, haben die Forscher um Dr. Konstantinos Farsalinos vom Onassis Cardiac Surgery Center in Kallithea untersucht.

An ihrer Studie nahmen teil: 20 konventionelle Raucher und 22 ehemalige Zigarettenraucher, die jetzt Nikotin über E-Zigaretten konsumierten. Das E-Zigaretten-Liquid enthielt Nikotin in einer mäßigen Dosierung von 11 mg/ml. Echokardiografisch wurden mit dem Gewebe-Doppler akute Effekte auf die Herzfunktion untersucht...
München, 02.06.2012 – Neueröffnung direkt am Goetheplatz München! Es ist soweit: heute eröffnet der erste iSmokeSmart Premium-Shop für e-Zigaretten und Vinirette Liquid in München.

Im ersten iSmokeSmart Premium-Shop für e-Zigaretten und Vinirette Liquid in München finden Sie ausschließlich qualitativ hochwertige e-Zigaretten und Premium Vinirette Liquid aus Deutschland. Sie können hier in München alle 28 beliebtesten Vinirette Liquids aus unserem iSmokeSmart.de Online-Shop direkt im Laden testen und mitnehmen. Sie finden bei uns auch die wohl beste und wohl beliebteste e-Zigarette weltweit, die eGo-C, natürlich kein Replika, sondern das Original vom Weltmarktführer Joyetech - eine e-Zigarette der Superlative!

In unserem neuen e-Zigaretten Laden in München bekommen Sie selbstverständlich eine ausführliche Beratung zu Ihrer e-Zigarette und zu unserem angebotenen Premium Liquid, welches von der deutschen Firma Vinirette in Hamburg für Ihre e-Zigarette hergestellt wird.

Unser e-Zigaretten Premium Shop befindet sich mitten in München am Goetheplatz und ist bequem zu erreichen per U3/U6 oder Bus 58. Wir freuen uns auf Sie!

LG, Ihr iSmokeSmart Team
München, 01.05.2012 – Es ist der Sieg FÜR die e-Zigarette! Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet NRW-Gesundheitsminiterin Barbara Steffens durch höchstrichterliche Entscheidung Falschaussagen zur e-Zigarette weiter zu publizieren und zu verbreiten. Wir wissen es schon lange, dass die e-Zigarette tausendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als die Tabak-Zigarette und es vollkommen legal ist die e-Zigarette und Liquid in Deutschland zu verkaufen, zu kaufen und zu benutzen - jedoch haben einige Politker in letzter Zeit versucht die e-Zigarette zu verbieten bzw. über Umwege versucht die e-Zigarette als Arzneimittel zu deklarieren um sie somit nicht nur vom Markt zu verbannen, sondern wohl auch um die Tabaksteuer zu retten, wie auch das NRW-Gesundheitsministerium um Frau Ministerin Barbara Steffens. Es war allen klar geworden: Die Politik möchte Raucher gerne von der e-Zigarette fern halten!

Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 23.04.2012 dem NRW-Gesundheitsministerium verboten hat (Aktenzeichen: 13 B 127/12), alle Unwahrheiten über die e-Zigarette weiter zu verbreiten. Das NRW-Gesundheitsministerium hat wiederholt versucht die e-Zigarette und Liquids in ein schlechtes Licht zu rücken und die Presse hat diese Meldungen über die e-Zigarette in den letzten Monaten in fast allen Medien verbreitet. Es herrschte sofort Unsicherheit bei den Verbrauchern. Der Beschluss des OVG Münster stellt klar: die e-Zigarette und das Liquid ist weder ein Medizinprodukt, noch ein Arzneimittel!

Denn, wie wir alle wissen: Die e-Zigarette bleibt das Genussmittel der Superlative – geschmacklich ist die e-Zigarette um ein vielfaches besser, günstiger und beinhaltet vor allem tausendfach weniger Schadstoffe als die normale Zigarette!

Wir raten daher wirklich allen Rauchern:

„Weg von dieser giftigen Tabak-Zigarette – hin zur e-Zigarette!“

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte in einer eigenen „Pressemeldung“ im Dezember 2011 vor der nikotinhaltigen E-Zigarette gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen sei und der Handel mit einer nicht als Arzneimittel zugelassenen e-Zigarette bzw. dem Liquid strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin in der e-Zigarette sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die e-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Das OVG Münster stellt klar: Die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums enthaltenen Äußerungen bzgl. der e-Zigarette sind eindeutig rechtswidrig...
München, 02.03.2012 - Wieder müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die deutsche Presseberichterstattung versucht, das überaus positive Bild und die Vorzüge der elektronischen Zigarette bzw. e-Zigarette gegenüber der normalen Tabak-Zigarette mit allen Mitteln schlecht zu machen. Am 01.03.2012 erschienen diverse Berichte, nachdem die Bundesregierung die e-Zigarette angeblich als Arzneimittel eingestuft hätte. Diese Aussage über die e-Zigarette ist in allen Belangen schlichtweg falsch!

Bisher haben sich ca. 1-2 Millionen mündige deutsche Staatsbürger für die e-Zigarette entschieden, welche tausendfach weniger Schadstoffe als eine herkömmliche Zigarette enthält und zusätzlich auch noch weitaus günstiger ist, da sie nicht unter das Tabaksteuergesetz fällt. Letzteres scheint einigen Politikern und Lobbyisten mittlerweile wohl ein sehr großer Dorn im Auge zu sein. Aus diesem Grund wird die Hoffnung aller Raucher, die e-Zigarette, welche übrigens seit ca. 5 Jahren in Deutschland frei verkäuflich ist, seit ca. 2-3 Monaten in übelster Weise in der Presse torpediert. Den vorläufigen Gipfel der schlechten Berichterstattung über die e-Zigarette erreichten wir gestern, als die Presse eine "Auffassung der Bundesregierung" abdruckte, in welcher die e-Zigarette angeblich ein Arzneitmittel sei. Wollen wir jedoch erst einmal die Fakten hierzu festhalten.

Denn selbst mit einer so genannten „Auffassung der Bundesregierung“ ist weiterhin die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, denn es gibt kein Gesetz bzgl. der e-Zigarette und den Liquids! Eine "Auffassung" ist nichts anderes wie eine "Meinung", und eine Meinung ist bekanntlich in einem Rechtsstaat wie Deutschland kein Gesetz! Es scheint wohl, dass die Bundesregierung dieser politischen Diskussion ganz einfach aus dem Weg geht und dies selbst nicht per Gesetz entscheiden will. Sie wälzt die Verantwortlichkeit lediglich auf die Länder und Kommunen ab, welche dann auch noch ohne gesetzliche Grundlage handeln sollen. Jedoch ist das Arzneimittelgesetz ein Bundesgesetz, und solange dies nicht bundeseinheitlich gesetzlich verankert ist, können die Länder hierbei nicht rechtskonform gegen die e-Zigarette und Liquids vorgehen.

Rechtlich hat sich also bis zum heutigen Stand nichts geändert, denn selbst wenn es eine Meinung der Bundesregierung ist, ist diese Meinung kein Gesetz und auch kein Urteil. Eine e-Zigarette und die Liquids sind weiterhin kein Arzneitmittel und bleiben frei verkäuflich! Warum auch nicht? Wenn man ein Produkt wie die e-Zigarette bzw. das Liquid wegen dem Inhaltsstoff Nikotin als Arzneimittel deklarieren muss, wieso gibt es weiterhin Zigaretten an jeder Ecke und nicht in der Apotheke? – Vielleicht weil auf Zigaretten ca. 80% Tabaksteuer veranlagt ist und auf die e-Ziagrette nicht?!

Unserer Meinung nach versucht hier lediglich die Tabak-Industrie durch ihre Lobbyisten diverse Politker und die Presse momentan zu manipulieren, um die e-Zigarette in ein schlechtes Licht zu rücken. Diese Art von Kampagne nennt man FUD – Fear, Uncertainty & Doubt, was nichts anderes bedeutet, dass Interessenverbände versuchen, ein erfolgreiches Produkt wie die e-Zigarette durch die Presse gezielt zu attackieren, um es in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Es stecken hier meist ausschließlich wirtschaftliche oder steuerliche Interessen dahinter. Die Erklärung zu FUD finden Sie...
München 24.01.2012 – Wir möchten Ihnen hiermit darstellen, warum es sich bei unserem angebotenen Vinirette Liquid (made in Germany) für Ihre e-Zigarette um ein echtes Qualitäts-Liquid handelt und warum Vinirette Liquid zu einem fairen Verkaufspreis angeboten wird.

Viele Verbraucheranfragen erreichten uns in letzter Zeit bzgl. der Qualität unseres Vinirette Liquids und dem damit zusammenhängenden Verkaufspreis. In dieser Erklärung beziehen wir uns auf Informationen, welche wir vom Hersteller unseres Liquids, der deutschen Firma Vinirette erhalten haben:

Unser Vinirette Liquid ist kein "Standard-Liquid" und auch kein "Billig-Liquid" oder "gepanschtes Liquid", sondern ein rennomiertes deutsches Liquid für Ihre e-Zigarette, was vielen Dampfern in ganz Deutschland und Europa ein Begriff ist. Entgegen vielen auf dem Markt befindlichen Liquids (es gibt Ausnahmen!) für e-Zigaretten wird unser angebotenes Vinirette Liquid in Deutschland im Labor hergestellt und von dort aus vertrieben. Alle Aromastoffe und Inhaltsstoffe, sowie die Herstellung sind nach deutschem Lebensmittelgesetz zertifiziert. Weiterhin ist unser angebotenes Vinirette Liquid in Fläschchen abgefüllt, welche KEINE Weichmacher enthalten! Gerade Weichmacher waren in der Vergangenheit viel im Gespräch (z.B. Babyartikel oder Erotikartikel), welche gerade auch hier mit dem Liquid gesundheitsgefährdende Stoffe bilden können, wenn Sie länger...
Seevetal (ots) 20.12.2011 – In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines sehr erfolgreichen Produktes, welches erwiesener Maßen tauendfach weniger Schadstoffe beinhaltet als der Rauch einer Tabakzigarette. Über die Gründe der Kampagne kann nur spekuliert werden.

Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten über die e-Zigarette gegenübergestellt.

Wenn Sie sich wirklich über die rechtliche Lage bzgl. der e-Zigarette informieren möchten, sollten Sie das hier lesen...
München, 19. Dezember 2011

Diesen Offenen Brief, verfasst vom Youtube-User „Dampferhimmel“, gerichtet an Fr. Dr. Pötschke-Langer (Deutsches Krebsforschungsinstitut Heidelberg), Frau Ministerin Steffens (MdL NRW, Gesundheitsministerin) und an die Vertreter der Presse möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

„In den letzten Wochen und Monaten wurden wiederholt und mit sich häufender Kadenz Negativmeldungen über die elektrische Zigarette in Presse, Funk und Fernsehen verbreitet. Wenn man sich die Mühe macht und sich die Verbreitung in den Medien, die Häufung der Meldungen und die Aussagen in den Berichten genauer anschaut muss man zwangsläufig zu der Vermutung kommen dass es sich um eine gezielte und systematische Kampagne handelt. Diese gipfelte nun in einer offiziellen Erklärung des Ministeriums für Gesundheit des Landes Nord-Rhein-Westfalens.
München, 17. Oktober 2011. Endlich ist es so weit! Die neueste Evolution von e-Zigaretten feiert ihre Geburtsstunde, die Ovale Elips. Ein neuer Standard ist geboren, denn die Ovale Elips ist nicht nur smart, sie ist definitiv super smart und deshalb das neue High-End Produkt von Ovale!